Prüfdienstleistung
Prüfung Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68
Normgerechte jährliche Prüfung von Flurförderzeugen, Gabelstaplern und Transportanhängern nach DGUV Vorschrift 68 – in Wolfsburg, Braunschweig und Niedersachsen.
Gesetzliche Pflicht
Jährliche Pflichtprüfung nach DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge und Transportanhänger müssen gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
- Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 68
- Jährliche Prüfung durch befähigte Person
- Gültig für Gabelstapler, Kommissionierer, Schlepper
- Gültig für Transportanhänger und Arbeitsfahrzeuge
- Prüfplakette und normkonformes Prüfprotokoll
Leistungsumfang
Was geprüft wird
Wir prüfen alle relevanten Sicherheitskomponenten und erstellen das vollständige Prüfprotokoll mit Mängelliste.
- Bremsen, Lenkung und Fahrwerk
- Hubgerüst, Gabelzinken und Anbaugeräte
- Elektrische Anlage und Beleuchtung
- Sicherheitseinrichtungen (Totmannschalter, Horn, etc.)
- Tragfähigkeitsschild und Kennzeichnung
- Normkonformes Prüfprotokoll und Prüfplakette
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